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   OLG Braunschweig, 28.12.2016 - 1 Ws 305/16   

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https://dejure.org/2016,60444
OLG Braunschweig, 28.12.2016 - 1 Ws 305/16 (https://dejure.org/2016,60444)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28.12.2016 - 1 Ws 305/16 (https://dejure.org/2016,60444)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28. Dezember 2016 - 1 Ws 305/16 (https://dejure.org/2016,60444)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 63; StGB § 67d; StGB § 67h
    Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; StGB § 67d; StGB § 67h
    Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aus Gründen der Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de

    StGB § 63 ; StGB § 67d; StGB § 67h
    Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aus Gründen der Verhältnismäßigkeit

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath"

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.12.2016 - 1 Ws 305/16
    Im Ausgangspunkt war dabei zu berücksichtigen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur bei der Anordnung der Maßregel, sondern integrativ auch bei der Prüfung der Aussetzungsreife zu berücksichtigen ist und der Gesetzgeber dem bei der zum 01.08.2016 in Kraft getretenen Neufassung des § 67d Abs. 2 StGB durch die Aufnahme des Zusatzes "erheblich" Rechnung getragen hat (BT-Drucks. 1872/44 [richtig: BT-Drucks. 18/7244 - d. Red.] , S. 29; BVerfG, Beschluss vom 26.08.2013, 2 BvR 371/12).
  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16

    Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Erledigung; Fortdauer; Maßregel;

    Weiter sind die Umstände, die durch eine Maßregelaussetzung zur Bewährung eintreten, wie etwa der Bewährungsdruck und die Einwirkungsmöglichkeiten durch die Bewährung und Führungsaufsicht (OLG Braunschweig, Beschl. v. 28.12.2016 - 1 Ws 305/16 - juris; vgl. auch: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.0.2006 - 1 Ws 293/06 - juris) oder auch etwaige Heimunterbringungen, die zur Gefahrenminderung geeignet sind, zu berücksichtigen (vgl.: OLG Saarbrücken NJW 1964, 1633, 1634; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 67d Rdn. 11).
  • OLG Braunschweig, 16.05.2017 - 1 Ws 68/17

    Voraussetzungen für die Vollstreckung des Strafrestes im Maßregelvollzug nach

    Dies führt zu dem Ergebnis, dass - obwohl die Strafvollstreckungskammer dem Verurteilten zutreffend keine günstige Legalprognose gestellt hat - die Restfreiheitsstrafe aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auszusetzen ist (vgl. auch OLG Braunschweig, Beschl. vom 28. Dezember 2016, 1 Ws 305/16; juris; OLG Frankfurt, Beschl. vom 04. Januar 2013, 3 Ws 717/12).
  • OLG Braunschweig, 09.02.2022 - 1 Ws 284/21

    Mehrfach angeordnete Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus;

    Die zu fordernde Prognosewahrscheinlichkeit hängt einerseits von dem Gewicht der bei erneuter Straffälligkeit gefährdeten Rechtsgüter ab (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, 2 BvR 1150/80, juris, Rn. 41; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Dezember 2016, 1 Ws 305/16, juris, Rn. 23).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 2 Ws 321/20

    Zulässigkeit der Anhörung eines Untergebrachten durch Berichterstatterin als

    Zu erwägen sind insbesondere das frühere Verhalten des Untergebrachten und die bislang von ihm begangenen Taten, aber auch die seit der Anordnung der Maßregel veränderten Umstände, die für die zukünftige Entwicklung bestimmend sind, insbesondere der Zustand des Untergebrachten und die zu erwartenden Lebensumstände (BVerfG a.a.O. Rn. 15; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - 1 Ws 305/16, juris Rn. 23).
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